Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers bei unzureichend ausgestattetem Arbeitsplatz
Die Finanzämter sind heutzutage in Bezug auf die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer leider sehr restriktiv. Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden nur noch dann vom Finanzamt als Werbungskosten berücksichtigt, wenn dem Steuerpflichtigen für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Jetzt aber hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein bürgerfreundliches […]
Powered by Kreditvergleich