Asbestsanierung eines Daches: Ohne Sachverständigengutachten als außergewöhnliche Belastung abziehb
Muss die Erneuerung eines asbesthaltigen Daches bei einem Reihenhaus deshalb vorgenommen werden, weil alle Nachbarn dies beschlossen haben und bei der Alternative des Abschneidens der Platten Asbest freigesetzt würde, so liegt eine außergewöhnliche Belastung vor. Für die Gesundheitsschädlichkeit der Freisetzung von Asbest bedarf es keines Sachverständigengutachtens.
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