Bergmannsprämie für Arbeitnehmer des Bergbaus (BFH)
Auch ein Arbeitnehmer, der nicht in einem der bergbehördlichen Aufsicht unterliegenden Untermnehmen angestellt ist, kann Arbeitnehmer des Bergbaus i.S. des Bergmannsprämiengesetzes sein und daher Anspruch auf die Bergmannsprämie haben.
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