Berufsausbildungskosten: Auch bei anschließender Auslandstätigkeit als vorweggenommene Werbungskost
Die bloße Möglichkeit, dass der Beruf später auch im Ausland ausgeübt werden könnte, begründet keinen dem Werbungskostenabzug entgegenstehenden Zusammenhang zwischen den Ausbildungskosten und den steuerfreien Auslandseinkünften.
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