BFH bleibt seiner strengen Linie beim Arbeitszimmer treu
Der große Senat des Bundesfinanzhofs musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob bei einem Zimmer, das sowohl für private als für berufliche Zwecke genutzt wird, zumindest ein anteiliger Werbungskostenabzug möglich ist. Da in der heutigen Berufswelt, immer mehr Berufstätige einen Teil ihrer beruflichen Pflichten von zu Hause aus erledigen, ist diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs für […]
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