BFH Kommentierung: Ablauf der Festsetzungsfrist bei Antragsveranlagung
Fällt das Jahresende (31. Dezember) auf einen Sonntag, Feiertag oder Samstag, endet die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags (2. Januar des Folgejahrs).
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