BFH Kommentierung: Beginn der Gebäudeherstellung im Investitionszulagenrecht
Ein Vertrag, in dem ein Architekten- oder Ingenieurbüro mit der Überwachung des Baus eines noch zu errichtenden Gebäudes beauftragt wird, ist ein der Bauausführung zuzurechnender Leistungsvertrag. Der Abschluss eines solchen Vertrags gilt als Beginn der Herstellung des Gebäudes (§ 4 Abs. 2 Satz 5 InvZulG 2010).
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