BFH Kommentierung: Die Kosten einer Schiffsreise mit Geschäftspartnern sind grundsätzlich nicht abziehbar
Auch bei betrieblicher Veranlassung sind die Kosten einer Schiffsreise mit Geschäftspartnern nicht abziehbar, wenn Gesichtspunkte der Unterhaltung und Repräsentation nicht ausgeschlossen sind.
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