BFH Kommentierung: Geldwerter Vorteil bei Teilnahme von Familienangehörigen an einer Betriebsveranstaltung
Der auf die Familienangehörigen entfallende Aufwand ist bei der Berechnung, ob die Freigrenze von 110 EUR überschritten ist, nicht zuzurechnen (Änderung der Rechtsprechung).
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