BFH Kommentierung: Kein Erstattungsanspruch des Bordellbetreibers im Rahmen des Düsseldorfer Verfahrens
Ein Bordellbetreiber, der im Rahmen des sog. Düsselorfer Verfahrens freiwillig Vorauszahlungen auf die ESt- und USt-Schuld der Prostituierten leistet, kann nicht nachträglich Rückzahlung an sich verlangen.
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