BFH Kommentierung: Keine Haftung für Steuerschulden bei Fortführung einer Geschäftsbezeichnung
Die Nachfolgehaftung nach § 25 HGB setzt neben der Geschäftsfortführung die Fortführung der Firma voraus; die Weiterführung der bisherigen Geschäftsbezeichnung genügt nicht.
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