BFH Kommentierung: Keine Tarifbegünstigung von außerordentlichen Einkünften bei Teilzahlungen
Eine Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung, die mehrere Jahre betrifft, ist zwar eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG), sie ist jedoch dann nicht tarifbegünstigt nach § 34 Abs. 1 EStG, wenn die Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen erfolgt.
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