BFH Kommentierung: Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung
Die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung beruhende Teilwertminderung ist keine voraussichtlich dauernde Wertminderung und rechtfertigt daher keine Teilwertabschreibung.
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