BFH Kommentierung: Leichtfertige Steuerverkürzung bei abweichenden Angaben in verschiedenen Steuererklärungen
Deklarieren Eheleute ihre Einkünfte in ihrer Gewinnfeststellungserklärung zutreffend, geben sie aber in der zugleich abgegebenen ESt-Erklärung niedriger an, kann eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen.
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