Digitale oder elektronische Sprachwerke (E-Books) sind keine Bücher. Die Überlassung oder Vermietung unterliegt als elektronische Dienstleistung dem Regelsteuersatz.
Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g…
Ein gerichtlich zur Erbringung von Betreuungsleistungen bestellter Berufsbetreuer kann sich für die Steuerfreiheit auf das Unionsrecht berufen (zur Rechtslage bis Juni 2013).
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