Ein Selbstständiger, der wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage auswärts bei einem Kunden tätig ist, kann Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten drei Monate der Auswärtstätigkeit geltend…
Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. Er kann deshalb grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend machen.
Ein "typischerweise arbeitstägliches" Aufsuchen desselben Orts i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG erfordert kein ausnahmsloses Aufsuchen des vom Arbeitgeber festgelegten Orts oder Gebiets an…
Die Leistung unbezahlter Mehrarbeit und die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen stehen der Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen nicht entgegen.
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