BFH Kommentierung: Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung des ErbStG durch das BVerfG
Die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids ist wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens auszusetzen, wenn keine liquiden Mittel zu Entrichtung der Erbschaftsteuer vererbt worden sind.
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