BFH Kommentierung: Zuordnung eines Zimmers in einem gemischt genutzten Gebäude zum Unternehmensvermögen
Für eine Zuordnung zum Unternehmen kann bei Gebäuden die Bezeichnung eines Zimmers als Arbeitszimmer in Bauantragsunterlagen jedenfalls dann sprechen, wenn dies durch weitere objektive Anhaltspunkte untermauert wird.
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