BFH Pressemitteilung: Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Der BFH hat entschieden, dass auf ein (umgeschuldetes) Anschaffungsdarlehen gezahlte nachträgliche Schuldzinsen auch im Fall einer nicht steuerbaren Veräußerung der vormals vermieteten Immobilie grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können.
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