BFH Pressemitteilung: Aufrechnung im Insolvenzverfahren (Änderung der Rechtsprechung)
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben: Eine Aufrechnung sei nur dann zulässig, wenn der Berichtigungstatbestand schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist, wie es bei der Berichtigung von VSt-Beträgen zu Lasten des Insolvenzschuldners oft der Fall sein wird.
Powered by Steuernachrichten