BFH Pressemitteilung: "Häusliches" Arbeitszimmer bei Nutzung der zweiten Wohnung in Zweifamilienhaus
Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von dem Kläger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, fallen lt. BFH unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer.
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