BFH Pressemitteilung: Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn)
Der BFH hat entschieden, dass die mit einer sog. "Coaster-Bahn" erbrachten Umsätze umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen sind und daher nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
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