BFH Pressemitteilung: Keine Begünstigung für Abfallwirtschaftsunternehmen bei Stromsteuer
Ein Unternehmen, das Abfalltransporte durchführt und aus dem Abfall schwerpunktmäßig Ersatzbrennstoffe herstellt, die zum Verheizen in Kraftwerken bestimmt sind, kann keine Stromsteuervergünstigung in Anspruch nehmen. Dies hat der BFH entschieden.
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