BFH Pressemitteilung: Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen
Nach einem Urteil des V. Senats des BFH sind ästhetische Operationen ("Schönheitsoperationen") als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen anzusehen, wenn der Eingriff aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels erforderlich ist.
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