BFH Pressemitteilung: Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers
Der BFH hat entschieden, dass Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug selbst dann i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG - dem Grunde nach - betrieblich veranlasst sind, wenn die Aufwendungen unangemessen sind. Die Höhe der Aufwendungen und damit ihre Unangemessenheit ist allein unter Anwendung der in § 4 Abs. 5 EStG geregelten Abzugsverbote oder -beschränkungen zu bestimmen.
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