BFH Pressemitteilung: "Werbende" ausländische Motorsport-Rennteams sind steuerpflichtig
Motorsport-Rennteams erbringen bei den Rennen gemeinhin Werbeleistungen durch das Abbilden von Firmenlogos auf den Helmen und Rennanzügen der Fahrer und auf den Rennfahrzeugen, welche zur Steuerpflicht führt.
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