BMF: Abgrenzung von Namensnutzung und Überlassung von Markenrechten im Konzern
In einem umfangreichen Schreiben bezieht die Finanzverwaltung Stellung zur Namensnutzung und Überlassung von Markenrechten zwischen dem Steuerpflichtigen und einer ihm nahestehenden Person nach § 1 Absatz 2 AStG.
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