BMF: Ablösung eines Nießbrauchsrechts
Der BFH hat mit Urteil vom 12.5.2015 (IX R 32/14) entschieden, dass Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer gleitenden Übergabe von Privatvermögen grundsätzlich weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden können.
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