Die Finanzverwaltung äußert sich zum Gewinnbegriff und der Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG.
Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind teilweise nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt werden. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 % der…
Das BMF äußert sich zu den Konsequenzen der EuGH-Vorlagen zur Problematik der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken.
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