BMF: BMF ändert Schreiben zur Aussetzung der Vollziehung
Das BMF ändert seine bisherigen Schreiben zur Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 a AO iV.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2012.
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