BMF: Ermäßigter Steuersatz für Integrationsprojekte und Behinderten-Werkstätten
Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG für Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen hat die Finanzverwaltung Stellung genommen.
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