BMF Kommentierung: Aufteilung des Entgelts bei Beherbergungsleistungen und Saunanutzung
Seit dem 1.7.2015 unterliegen Saunabäder nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz. Die Finanzverwaltung nimmt jetzt zu der Frage der Aufteilung von Entgelten bei Beherbergungsleistungen Stellung, bei denen auch Saunaleistungen angeboten werden.
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