BMF: Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb
Begünstigt gem. § 35 EStG sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer oder als unmittelbar oder mittelbar beteiligter Mitunternehmer. Begünstigt sind auch die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA mit ihren Gewinnanteilen.
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