BMF: Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2019
Das BMF äußert sich in einem Schreiben zu Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.
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