BMF: Veräußerungskosten und nachträgliche Kaufpreisänderungen
Das BMF hat zur Behandlung von nachträglichen Kaufpreisveränderungen und Veräußerungskosten, die vor oder nach dem Wirtschaftsjahr der Anteilsveräußerung entstanden sind, unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 22.12.2010 vom 12.3.2014 Stellung genommen.
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