Nach § 4a Abs. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zur Auszahlung anzumelden (Wohnungsbauprämien-Anmeldung).
Das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2010 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2010) wurde vom BMF bekannt gemacht. Der Vordruck hat wie gewohnt das Format DIN A 4.
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