BMF: Vordruckmuster für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab 14.10.2013
Nach § 4a Abs. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zur Auszahlung anzumelden (Wohnungsbauprämien-Anmeldung).
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