Das BMF nimmt in einem ausführlichen Schreiben Stellung zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden A 24.1-24.8 UStAE neu gefasst und nach A 24.8 ein neuer Abschnitt 24.9 eingefügt.
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