Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung - Fahrtkosten zur Uni können voll abgesetzt werden
Bisher konnten für die Fahrt zur Universität oder anderen Bildungsstätten nur 30 Cent pro Kilometer beim Finanzamt geltend gemachten werden. Der Bundesfinanzhof hat das nun geändert.Powered by Vergleichsportal