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Bundeskabinett: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Flutkatastrophe

Das Bundeskabinett will eine Pleitewelle von Unternehmen als Folge der Flutkatastrophe verhindern. Unternehmen, die durch die Überschwemmungen in Not geraten sind, sollen jetzt keinen Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Das soll rückwirkend ab 10.7.2021 bis mindestens 31.10.2021 gelten und falls nötig verlängert werden. Das geplante Gesetz orientiert sich an der früheren Corona-Regelung. Hier ein Überblick.












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