Bundesregierung: Zinsatz für Kapitalwertberechnung von Nutzungen und Leistungen
Bei der Bewertung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen, unverzinslichen Forderungen und Schulden sowie Nutzungen und Leistungen auf bestimmte Dauer geht der Gesetzgeber typisierend von einem Zinssatz von 5,5 Prozent aus. Die Bundesregierung will die Höhe dieses Zinssatzes nicht ändern.
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