Coronavirus-Krise: Verfahren zur Stundung der SV-Beiträge ab Juni 2020
Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sonst fallen grundsätzlich Säumniszuschläge und Mahngebühren an. Für den Monat Mai konnte aufgrund der Corona-Krise letztmalig das vereinfachte Stundungsverfahren beantragt werden, um diese Zusatzkosten zu vermeiden. Wie es ab der Fälligkeit Juni weitergeht, erfahren Sie hier.
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