Die Kosten für einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber als Werbungskosten absetzen
Die Kosten eines Rechtsstreits den Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber führen sind ab sofort als Werbungskosten absetzbar, dies wurde unlängst vor dem obersten Finanzgericht dem Bundesfinanzhof entschieden. Somit kann der Arbeitnehmer sowohl die Anwaltskosten wie auch eine Schadensersatzzahlung geltend machen, da bei arbeitsrechtlichen oder bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, welche das Arbeitsverhältnis betreffen, ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Berufstätigkeit [...]
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