Diktiergerät und Excel-Tabelle sind kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Darf der Firmenwagen vom Arbeitnehmer auch für private Fahrten genutzt werden, muss das versteuert werden. Wenn dafür nicht 1 %-Regelung angewendet werden soll, muss stattdessen ein Fahrtenbuch geführt werden. Aufzeichnungen mittels einem Diktiergerät und die anschließende Übertragung in Excel-Tabellen werden jedoch nicht anerkannt. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln (FG Köln, Urteil vom […]
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