Doppelbesteuerungsabkommen: Bindungswirkung zwischenstaatlicher „Verständigungsvereinbarungen“? I (
Eine Abfindung, die eine in Belgien ansässige Person von ihrem bisherigen inländischen Arbeitgeber aus Anlass der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält, ist nicht in Deutschland zu besteuern. Die anders lautende Verständigungsvereinbarung mit dem belgischen Finanzministerium v. 15.12.2006 (BMF, Schreiben v. 10.1.2007, BStBl I 2007, 261) bindet die Gerichte nicht.
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