Doppelte Haushaltsführung: Erneute Begründung in derselben Wohnung (BFH)
Eine doppelte Haushaltsführung kann am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon früher genutzten Wohnung erneut begründet werden, wenn sie dort zwischenzeitlich tatsächlich beendet worden war.
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