DStV: Identifizierung des Mandanten ab 1.1.2017 noch wichtiger
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gewinnt die Identifizierung des Mandanten an Bedeutung. Mit der Einführung des § 87d Abs. 2 AO unterliegen Steuerberater zusätzlichen Pflichten. Danach müssen sie sich z.B. vor Übermittlung der Daten an das Finanzamt, wie der Jahressteuererklärung, Gewissheit über Person und Anschrift des Mandanten verschaffen.
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