DStV: Keine Rückwirkung zu Lasten von Unternehmenserben
„Nun besteht zwar Gewissheit. Für die Beratung bedeutet die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Erbschaftsteuer jedoch leider wenig Erleichterung.“ so der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) Harald Elster.
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