Elterngeld: Wirbel um Schröders Pläne
Wer mehr als 2.770 Euro netto verdient, kann beim Elterngeld weiter den Höchstsatz von 1.800 Euro beanspruchen. Hartz-IV-Empfänger gehen dagegen künftig leer aus. Auch Bezieher mittlerer bis geringer Einkommen müssen nach den Pänen Abschläge fürchten.
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