Energiesteuer: Keine doppelte Entlastung für Betreiber von Bodenstromaggregaten (BFH)
Betreiber von Bodenstromaggregaten zur Bordstromversorgung von Flugzeugen können für 2004 neben der nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG zu gewährenden Steuerbefreiung für den erzeugten Strom nicht zusätzlich eine Vergütung der auf dem zur Stromerzeugung eingesetzten Gasöl lastenden Energiesteuer beanspruchen.
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